Aktuelle Statuten

Statuten, derzeitige Fassung

„Fortbildungsstipendium“

Fortbildungsstipendium der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), der Österreichischen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (ÖGO) und der Schweizerischen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie (swiss orthopaedics)

  • Die orthopädischen Gesellschaften der drei deutschsprachigen Länder begründeten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und zur Knüpfung engerer internationaler Beziehungen ab dem 01.04.1978 ein aller zwei Jahre zu vergebendes Fortbildungsstipendium für einen gemeinsamen, etwa sechswöchigen Besuch englischer, nordamerikanischer und kanadischer orthopädischer Eliteeinrichtungen. Die Reisegruppe sollte aus zwei deutschen, einem österreichischen und einem Schweizer Kollegen bestehen.

  • Die Organisation des Stipendiums liegt in den Händen einer von den drei nationalen Fachgesellschaften aufgestellten „ASG-Stipendienkommission“, die sich derzeit wie folgt zusammensetzt:
    Leiter der Stipendienkommission: Prof. Dr. med. Heiko Reichel
    Sekretär der ASG-Fellows: Univ.-Prof. Dr. Marcus Jäger
    Schriftführer der Stipendienkommission: Univ.-Prof. Dr. med Dieter C. Wirtz
    Vertreter der ÖGO: o. Univ.-Prof. Dr. med. Reinhard Windhager
    Vertreter der swiss orthopaedics: Prof. Dr. med. José Romero
    Vertreter der DGOOC: Prof. Dr. med. Werner Siebert
    Vertreter der DGOOC: Prof. Dr. med. Joachim Grifka
    Die Kommission arbeitet in Kooperation mit dem Vorsitzenden des Exchange Fellowship Comittee der American Orthopaedic Association, der Canadian Orthopaedic Association und der British Orthopedic Association die Reiseroute für die USA, Kanada und Großbritannien aus und bereitet die jeweiligen Aufenthalte vor.

  • Als Bewerber kommen in der Regel nur wissenschaftlich und klinisch herausragend qualifizierte Fachärzte für Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie in Oberarztposition, die zum letzten Bewerbungstermin nicht wesentlich über 40 Jahre alt sind, aus Österreich, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland in Betracht. Maßgebend für das Herkunftsland eines Bewerbers ist sein gegenwärtiger Arbeitsort in einem der drei Länder. Die Bewerber sollten möglichst habilitiert sein, müssen die englische Sprache beherrschen sowie in der Lage sein, Vorträge über eigene Forschungsergebnisse in den Gastkliniken zu halten. Erwartet wird ferner soziale Kompetenz und Respekt vor den Gegebenheiten der anglo-amerikanischen Gastländer.

  • Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen wird regelmäßig in den Mitgliederzeitschriften der drei Fachgesellschaften unter Angabe des spätesten Termins und Benennung der beizufügenden Unterlagen veröffentlicht.

  • Die Bewerbungen sind unter Beilegung eines kurzen Lebenslaufes, eines Verzeichnisses der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, eines Vorstellungsvideos, einer Beurteilung des Bewerbers durch den Klinikdirektor bzw. Chefarzt und unter Angabe spezieller Interessen bis zum 31. Januar des jeweiligen Vorjahres an den Leiter der nationalen Stipendienkommission einzureichen. Akademischen Gepflogenheiten folgend, bewirbt sich nur ein Kandidat aus einer akademischen Einrichtung oder Klinik.

  • Die Prüfung der Bewerbung erfolgt durch die jeweilige nationale Stipendienkommission, deren Mitglieder von den nationalen Fachgesellschaften ernannt werden. Befindet sich unter den Bewerbern ein Mitarbeiter oder Verwandter eines Kommissionsmitgliedes, so scheidet dieses Mitglied bei der Auswahl der Bewerber für das Stipendium aus. Der Vorschlag der jeweiligen nationalen Kommission ist eine Entscheidungsgrundlage für die Stipendienkommission, von der nur in begründeten Fällen abgewichen werden sollte. Die gemeinsame Stipendienkommission schlägt den Vorständen der drei Fachgesellschaften unter Vorlage der gesamten Bewerberliste je einen bzw. zwei Bewerber zur endgültigen Verleihung der Stipendien vor.

  • Die Wiederholung des Fortbildungsstipendiums ist ausgeschlossen.

  • Die Finanzierung wird von den drei nationalen Fachgesellschaften gewährleistet. Für jeden Stipendiaten stehen z. Zt. 8.000,- EUR zur Verfügung. Hinzu tritt eine ergänzende Selbstbeteiligung.

  • Die Mittel können von den Stipendiaten zwei Monate vor Antritt der Reise beim Schatzmeister der DGOOC (analog der ÖGO und der swiss orthopaedics) angefordert werden. Die Summe verfällt, wenn die gemeinsame Reise nicht wie vorgesehen angetreten wurde.

  • Nach Abschluss der Reise haben die Stipendiaten die Belege beim Schatzmeister der DGOOC (bzw. der ÖGO und der swiss orthopaedics) umgehend einzureichen. Sie
    müssen den finanzamtlichen Bedingungen für wissenschaftliche Gesellschaften genügen.

  • Spätestens zwei Monate nach Rückkehr ist ein gemeinsamer Bericht über den Besuch der einzelnen Kliniken, über Tagungen, eigene Vorträge usw. an den Leiter der
    Stipendienkommission zu übermitteln. Dieser Bericht soll zur Veröffentlichung in den Mitgliederzeitschriften bzw. Fachzeitschriften geeignet sein.

(Stand: Januar 2009 - Überarbeitung: April 2021)